WAS IST EIN BÜRGERWINDPARK?

Die Windenergie Schweiz AG – eine Firma, die lediglich aus 3 Personen zu bestehen scheint – plant bei uns auf dem Menzberg-Twerenegg einen sogenannten Bürgerwindpark. Ein Begriff, der in der Schweiz nicht geläufig ist. Wie man gleich vermutet, stammt er aus Deutschland. Eine gesetzliche Definition für Bürgerwindparks gibt es nicht. Im Allgemeinen bieten diese Projekte der Bevölkerung vor Ort eine Beteiligung an und die Entscheidungskompetenz bleibt vor Ort bei den Beteiligten.

In der Schweiz gibt es bisher keinen einzigen Bürgerwindpark. Bleiben also viele Fragen: Wer ist die Windenergie Schweiz AG? Wer trägt die Verantwortung? Wie gross ist das finanzielle Risiko der Beteiligten? Was ist in 20 bis 25 Jahren, wenn der teure Rückbau ansteht? Sind genügend Rücklagen vorhanden und gibt es dann die Windenergie Schweiz AG noch?

KOSTEN UND FINANZIERUNG

Die Kosten eines Windparks stehen in keinem Verhältnis zur produzierten Energie und zum Preis, zu dem man den Strom verkaufen kann. Der Betrieb, der rund 800 vom Bund vorgesehenen Windenergieanlagen, würde jährlich eine Milliarde Subventionen erfordern.

Wäre der aus Windenergie erzeugte Strom in der Schweiz nicht so stark subventioniert, käme kein Mensch auf den Gedanken, im Nicht-Windland-Schweiz solche Anlagen zu errichten. Im Jahr 2019 waren 87,9 % der Einkünfte der Windenergie-Betreiber Subventionen. 2020 waren es sogar über 95%. Die von den Windturbinen erzeugte Elektrizität ist 20 mal teurer als der Marktpreis. Wie lange können und wollen wir Steuerzahler/innen uns das leisten? Sollten die Subventionen kleiner werden oder gar wegfallen, würde der Bürgerwindpark auf dem Menzberg, in den wir Anwohner/innen investieren sollen, stark defizitär.

Es ist also nicht der Wind, der den Bau von Windanlagen vorantreibt, sondern es sind die hohen Subventionen, die von den Windenergie-Firmen abgeschöpft werden können.

WER TRÄGT DIE VERANTWORTUNG FÜR DEN RÜCKBAU?

Bei Windrädern handelt es sich um befristete Projekte von 20 bis 25 Jahren. Danach steht ein teurer Rückbau an. Sind genügend Rücklagen vorhanden? Wer berechnet diese und sind sie dann auch noch zugänglich? Was ist, wenn es die Windenergie Schweiz AG dann nicht mehr gibt?

Zur Zeit gibt es keine präzise rechtliche Regeln für die Bildung einer Reserve für den Rückbau. Im Allgemeinen wird die Rücklage vom Gemeinderat oder vom Kanton vorgeschrieben. Im Ausland gemachte Erfahrungen zeigen aber, dass diese Reserven meist viel zu knapp bemessen sind.

Für die Grundeigentümer, die lukrative Verträge abschliessen können, entstehen dadurch gleichzeitig erhebliche Gefahren. Fällt die Betreibergesellschaft der Windkraftanlagen ganz oder teilweise aus, zeigt die Rechtsprechung, dass die Grundeigentümer für Schäden, Unfälle und den Rückbau haften. Das kann teuer werden und ernsthafte juristische Schwierigkeiten nach sich ziehen.

Es sind also die Grundeigentümer (öffentliche Körperschaften und Private), die im Endeffekt das finanzielle Risiko tragen, wenn der Betreiber ausfällt.

WER IST DIE WINDENERGIE SCHWEIZ AG?

Der Bürgerwindpark im Gebiet Menzberg-Twerenegg wird von der Windenergie Schweiz AG geplant. Wer ist diese Firma?

Die Windenergie Schweiz AG setzt sich gemäss den Angaben auf ihrer Webseite zusammen aus einer Präsidentin und zwei Mitgliedern des Verwaltungsrates. Obwohl die Firma behauptet, die Nr. 1 in der Schweiz zu sein,  wurde bis jetzt noch kein einziges Windrad von der Windenergie Schweiz AG gebaut.

Die Schwestergesellschaft der Windenergie Schweiz AG ist die deutsche Reencon GmbH (diese hat einen Kooperationsvertrag mit der Schweizer Agile Wind Power AG geschlossen). Reencon Geschäftsführer sind beide Mitglieder des Verwaltungsrates der Windenergie Schweiz AG. Reencon hat in Europa 400 Windkrafträder gebaut.

Quelle wes-ag.ch (Windenergie Schweiz AG)