Volksinitativen für Wald-und Gemeindeschutz lanciert!
Die Gemeindeschutz-Initiative fordert, dass alle Einwohner, die vom Bau von Windrädern betroffen sind, demokratisch abstimmen können.
Die Waldschutz-Initiative verlangt, dass diese deutlich ausserhalb von Wäldern und Waldweiden geplant und gebaut werden.
→ zur Gemeindeschutz-Initiative
→ zur Waldschutz-Initiative
UNSERE EINZIGARTIGE NAPFLANDSCHAFT ZERSTÖREN FÜR ZUFÄLLIG ANFALLENDE STROMPRODUKTION MONSTRÖSER WINDANLAGEN?
UNSERE EINZIGARTIGE NAPFLANDSCHAFT ZERSTÖREN FÜR ZUFÄLLIG ANFALLENDE STROMPRODUKTION MONSTRÖSER WINDANLAGEN?
Im Gebiet Twerenegg-Menzberg ist ein Windpark von unfassbaren Dimensionen geplant. Der Bau von drei 250m hohen Windkraft-Anlagen würde das einzigartige Landschaftsbild nachhaltig zerstören und schadet der Umwelt, der Biodiversität, dem Tourismus und der Gesundheit der Bevölkerung.
Gleichzeit ist der energetische Nutzen solcher Anlagen, die lediglich eine Lebensdauer von rund 20 Jahren erreichen, höchst fragwürdig. Im Nicht-Windland Schweiz weisen Windparks nur eine schlechte Effizienz auf und dies bei einem immensen Ressourcenverbrauch und zufällig anfallender Produktion.
Ohne die massive Subventionierung dieser Technologie – die allerhand Goldgräber aus Politik und Wirtschaft anlockt – wären Windkraftanlagen in der Schweiz wirtschaftlich komplett chancenlos.
Wir sind der Meinung, im Sinne kritischer unabhängiger Meinungsbildung müssen bei Projekten mit so grosser Auswirkung auf die Landschaft und unsere Lebensqualität auch die negativen Aspekte solcher Anlagen beleuchtet werden. Mit den Informationen auf dieser Webseite laden wir jede interessierte Person ein, sich ihre eigene qualifizierte Ansicht zum Thema zu bilden.
Auch Sie können uns im Engagement für den Erhalt unserer einzigartigen Kulturlandschaft unterstützen und sich unserer IG Pro Menzberg anschliessen. Vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.
STANDORTE
Auf der Karte rot eingezeichnet die geplanten Standorte der drei Windkraftanlagen, die an einer Infoveranstaltung am 14.09.22 in Menznau von der Windenergie Schweiz AG vorgestellt wurden.
Die Abstände zum bewohnten Gebiet betragen teilweise nur rund 300 m. Die Gesamthöhe der geplanten Anlagen wurde mit 250m angegeben.
In der Schweiz existieren keine gesetzlichen Richtlinien für Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Siedlungsgebieten. Es gilt einzig die Lärmschutzverordnung LSV einzuhalten. Mindestabstände von 1000m und mehr sind derweil in ganz Europa gängige Praxis.
Erfahren Sie mehr über die Einflüsse auf unsere Landschaft und Umwelt.